Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III läuft seit Februar 2021.
Unternehmen, die von Corona-Pandemie und Lockdown betroffen sind, können für den Zeitraum von November 2020 bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung erhalten.
Wichtig: Diese Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Nach deutlicher Kritik an der vorherigen Überbrückungshilfe II erhalten nun sämtliche Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % eine gestaffelte Fixkostenerstattung. Unterschiedliche Zeiträume oder Schließungsmonate sind also nicht mehr relevant.
Unternehmen können die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt.
Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021.
Weitere Voraussetzungen (Auszug):
Das Unternehmen muss vor dem 01.05.2020 gegründet worden sein. Solo-Selbstständige sowie selbstständige Angehörige, die einem freien Beruf im Haupterwerb nachgehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Anträge dürfen auch dann gestellt werden, wenn es sich um einen Nebenerwerb handelt.
Wer im November oder Dezember 2020 bereits Überbrückungshilfe erhalten hat, ist nicht antragsberechtigt.
Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich (wie bisher) am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.
Die Maximalgrenze liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Monat. Abschlagszahlungen betragen bis zu 100.000 Euro.
Die Höhe ist gestaffelt:
bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,
bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet
bei einem Umsatzrückgang über 70 Prozent werden Ihnen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
Die Berechnung der Höhe Ihrer Hilfszahlung erfolgt pro Monat.
Haben Sie also einen Umsatzeinbruch in einem Fördermonat unter der Untergrenze von 30 % (zum Vergleichsmonat im Jahr 2019/20) zu verzeichnen, erhalten Sie für den jeweiligen Fördermonat keine Überbrückungshilfe.
Es gibt einen festen Musterkatalog fixer Kosten, der erstattet werden kann.
Dazu zählen:
- Pachten
- Grundsteuern
- Versicherungen
- Abonnements und andere feste Ausgaben
- Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen
- Zinsaufwendungen
- der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
- Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc.,
- Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert
- bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten
- Marketing- und Werbekosten
EBENFALLS NEU:
- Kosten für Investitionen in die Digitalisierung – einmalig bis zu EUR 20.000 –, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.
Sprechen Sie uns gerne an – egal ob zu den Fördermöglichkeiten oder auch zur Umsetzung Ihrer Maßnahmen, z.B. im Bereich Digitalisierung. Wir beraten Sie mit unserem kompetenten Netzwerk, damit Sie für die Zeit nach der Krise zukunftssicher aufgestellt sind!
Im Bereich Digitalisierung werden über die Überbrückungshilfe III deutlich mehr Umsetzungen und Anschaffungen bezuschusst. D.h. es werden nun nicht nur Zuschüsse nur für (laufende) Fixkosten bei Selbstständigen gewährt.
Hier werden nun auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind.
Es werden demnach auch Kosten für Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.
Für Investitionen in die Digitalisierung werden einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert.
Dazu zählen:
- Im Bereich der Digitalisierungsmaßnahmen sind u.a. Maßnahmen im Zusammenhang mit Ihrem Online-Auftritt enthalten:
- Einrichtung eines neuen Online-Shops
- Bis zu 20.000 € einmalig für den Relaunch Ihrer Webseite – zusätzlich zu anderen Fixkosten
- Aktualisierung Ihrer Website
- Kosten für digitales Marketing
- Kosten für die Betreuung von Social-Media-Kanälen
… unter Berücksichtigung des neuen Dienstleistungsbereichs „eGym“, mit der Entwicklung neuer Wachstumschancen.
Es wurde definiert, dass im Fokus einer zukünftigen Markenpolitik die Neupositionierung der Marke mittels Neudefinition der Philosophie und Werte, der Corporate Design-Elemente Logo, Farbe und Typografie sowie die Neuausrichtung der Kommunikationsstrategie in den Print- und Online-Medien stehen muss. Über das visuelle Erscheinungsbild soll sich die Physiotherapie am Markt zukünftig dahingehend präsentieren, dass das Corporate Design sowie die Kommunikation in den Print- und Onlinemedien die Besonderheiten im Leistungsangebot repräsentieren. Dazu wurde als Strategie aufzeigt, dass die Philosophie und Werte sowohl die Alleinstellungsmerkmale im Bereich der Physiotherapie sowie die über die vergangenen Jahre etablierten weiteren Leistungsschwerpunkte widerspiegeln müssen.
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Es wurde definiert, dass im Fokus einer zukünftigen Markenpolitik die Neupositionierung der Marke mittels Neudefinition der Philosophie und Werte, der Corporate Design-Elemente Logo, Farbe und Typografie sowie die Neuausrichtung der Kommunikationsstrategie in den Print- und Online-Medien stehen muss. Über das visuelle Erscheinungsbild soll sich die Physiotherapie am Markt zukünftig dahingehend präsentieren, dass das Corporate Design sowie die Kommunikation in den Print- und Onlinemedien die Besonderheiten im Leistungsangebot repräsentieren. Dazu wurde als Strategie aufzeigt, dass die Philosophie und Werte sowohl die Alleinstellungsmerkmale im Bereich der Physiotherapie sowie die über die vergangenen Jahre etablierten weiteren Leistungsschwerpunkte widerspiegeln müssen.
Als innovative und digitale Kanzlei sind unsere internen Kanzleiprozesse hochgradig digitalisiert und automatisiert. Die vernetzte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist für uns im Team selbstverständlich. Wir
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III läuft seit Februar 2021. Unternehmen, die von Corona-Pandemie und Lockdown betroffen sind, können für den Zeitraum von November 2020
Unternehmensberatung mit der Zielsetzung einer zukunftssicheren Positionierung der Physiotherapie … unter Berücksichtigung des neuen Dienstleistungsbereichs „eGym“, mit der Entwicklung neuer Wachstumschancen. Es wurde definiert, dass
Die Zeiten sind längst vorbei, reale Ordner und damit Belege am Ende jeden Monats zur Steuerkanzlei vorbeizubringen bzw. per Post zu senden …
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